Osteopathie

Osteopathie-Heilen mit „denkenden Fingern“

Immer mehr Menschen entdecken die Osteopathie als Möglichkeit, Heilung zu finden. Ihr Ansatz ist einfach: Leben zeigt sich in Form von Bewegung. Dort, wo Bewegung verhindert wird, macht sich Krankheit breit.

Die Osteopathie, die vor mehr als 140 Jahren vom amerikanischen Arzt Andrew Taylor Still (1828 – 1917) begründet wurde, kann helfen, Bewegungseinschränkungen aufzuspüren und zu lösen.

Osteopathie ist keine alternative Behandlungsform, sondern das Erkennen und Behandeln funktioneller Zusammenhänge auf der Basis von Anatomie und Physiologie.

Unser Organismus besteht aus unzähligen Strukturen, die alle miteinander direkt oder indirekt zusammenhängen. Den Zusammenhang stellen die Faszien her, dünne Bindegewebshüllen, die jede Struktur umgeben und gemeinsam eine große Körperfaszie bilden.

Dies erklärt, warum Ursachen an einer Stelle oft zu Beschwerden in ganz anderen Körperregionen führen können. Funktionsstörungen können immer den gesamten Organismus betreffen. Darum behandelt ein Osteopath nie einzelne Beschwerden oder Krankheiten, sondern den Patienten in seiner Gesamtheit.

Die Osteopathie beschäftigt sich nicht mit der Behandlung von Symptomen, sondern will die Ursachen von Beschwerden aufspüren und behandeln. Probleme im Bewegungsapparat, im Nervensystem, im internistischen und urologischen Bereich sowie im Bereich Kinderheilkunde sind häufig Gründe für einen Besuch beim Osteopathen.

Allein mit seinen Händen versucht ein physiologisch und anatomisch gut ausgebildeter Osteopath die Ursachen der Erkrankung zu erfühlen und sie zu behandeln.

Damit unterstützt er die Selbstheilungskräfte des Körpers. Eine osteopathische Behandlung dauert durchschnittlich 30 – 60 Minuten mit ausführlicher Anamnese, Untersuchung und Behandlung.

In Deutschland dürfen nur Ärzte oder Heilpraktiker die Osteopathie eigenverantwortlich ausüben.

Um eine Kostenübernahme einer gesetzlichen Krankenkasse in Anspruch nehmen zu können, setzen Sie sich bitte mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung und klären Sie die Formalitäten.

In der Regel erstatten über 100 Gesetzliche Krankenkassen die Osteopathie anteilig nach Vorlage eines Privatrezepts mit der Bitte um osteopathischer Behandlung und einer Diagnose sowie der original Rechnung.

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